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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 08.06.2006


Monika Harms seit 30.05.06 neue Generalbundesanwältin
Agnes Winklarz

Mit der 59 jährigen Chefanklägerin steht damit zum ersten Mal eine Frau an der Spitze des Bundesgerichtshofs. Bei ihrer Antrittsrede fand sie deutliche Worte und wies auf Missstände hin.




Aus der Rede von Brigitte Zypris am 30.05.06 bei der Ãœbergabe des Amtes:
"Fachlich hoch kompetent, durchsetzungsfreudig und meinungsstark - das sind die Eigenschaften, die man Monika Harms zuschreibt. Ihre freundliche Offenheit habe ich bereits selbst schätzen gelernt, und ihre bisherigen Kollegen berichten von einer Vorgesetzen, die sich für die Belange ihrer Mitarbeiter interessiert und die deren berufliche Entwicklung nach Kräften fördert. Ich bin deshalb außerordentlich zuversichtlich, dass Monika Harms eine hervorragende Behördenleiterin wird, und ich bitte alle Angehörigen des Hauses der künftigen Generalbundesanwältin mit großer Offenheit und Vertrauen zu begegnen - ich bin mir gewiss, Frau Harms wird es umgekehrt ebenso handhaben."

Monika Harms trat nach den beiden Staatsexamen (1971 und 1974) in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Staatsanwältin wurde sie 1980 zur Richterin am Landgericht, 1985 zur Richterin am Finanzgericht ernannt, wo sie sich zunächst mit Wirtschaftsstrafsachen befasste. Zur Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) wurde Frau Harms im Jahre 1987 gewählt und zwar in dem für Staatsschutz zuständigen Senat. Im nächsten Schritt wurde Monika Harms Vorsitzende eines BGH-Strafsenats, wo sie sich mit dem Totschlagsurteil gegen DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz behauptete.

Zunächst dem 3. Strafsenat zugewiesen, gehört sie seit Oktober 1990 dem 5. Strafsenat an, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit 1996 ist. Seit Anfang 1993 ist Frau Harms zugleich Mitglied im Senat für Wirtschaftsprüfersachen und im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Monika Harms (59) ist verheiratet und lebt in Hamburg. 2004 leitete sie den Revisionsprozess gegen libyscher Drahtzieher im den Anschlag auf die Berliner Diskothek "La Belle".
In 2006 nun hat der Bundespräsident die Richterin als Nachfolgerin des im April dieses Jahres in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Laufhütte - den Vorsitz im 5. (früher: Berliner) Strafsenat übertragen, dessen Sitz 1997 nach Leipzig verlegt worden ist.

In ihrer Antrittsrede am 30.Mai 2006 setzte Monika Harms einen Kontrapunkt zu ihrem eher introvertierten Vorgänger Kay Nehm, indem sie sowohl die Sparmaßnahmen, als auch das Bundesverfassungsgericht selbst kritisierte: Daß die eigene Rechtsansicht nicht immer Gefallen findet und man mit deutlichen, manchmal all zu herben Worten aufgehoben wird, diese Erfahrung unserer Tatrichter machen auch die Revisionssenate des Bundesgerichtshofs derzeit mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts."

Zur "Ressourcenschonung" empfahl sie eine Spezialisierung der Justiz. Angesichts "wegbrechender Ressourcen", die einer reibungslosen Abwicklung von Verfahren im Wege stünden, sei "Kreativität und Phantasie gefragt". Die 59jährige plädierte für SpezialistInnen anstelle der "traditionellen Einheitsjuristen". "Warum schaffen wir nicht Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten, die den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts abdecken und nur mit entsprechend qualifizierten Richtern besetzt sind?" fragte Harms.

Politisch wird die der CDU angehörende Juristin als "konservative Liberale" eingestuft. Auf Verwunderung stieß die Wahl nur aus einem Grund: Harms wird im September 60 - dann bleiben ihr nur noch fünf Jahre im Amt. Andererseits: in fünf Jahren kann frau viel erreichen.

Weitere Informationen im Netz unter:
www.bundesgerichtshof.de
www.bmj.de

(Quellen: Bundesministerium der Justiz)


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Beitrag vom 08.06.2006

AVIVA-Redaktion